Grundsteuerreform
Die neue Grundsteuer in Bayern
Information für Bürgerinnen und Bürger
Mit einem vielfältigen und umfangreichen Informationsangebot für die Bürgerinnen und Bürger ist die Bayerische Steuerverwaltung bestrebt, dem erwarteten hohen Informationsbedürfnis zur neuen Grundsteuer zu begegnen. Ziel ist es insbesondere, die Bürgerinnen und Bürger adressatengerecht bei der Erklärungsabgabe zu unterstützen.
Die Bayerische Steuerverwaltung stellt die folgenden Unterstützungsangebote bereit:
- Unter http://www.grundsteuer.bayern.de stehen Informationen rund um das Thema Grund-steuerreform in Bayern zur Verfügung. Die Internetseite ist bereits jetzt erreichbar und wird laufend um neue Inhalte erweitert. U.a. FAQ und detaillierte Videos sollen bei der Erklärungsabgabe unterstützen.
- Zudem können Fragen komfortabel in Form einer Chatkonversation an ein Assistenzsystem („Chatbot“) gestellt werden, welches rund um die Uhr einfache und verständliche Auskünfte erteilt.
- Eine telefonische Unterstützung zu allgemeinen Fragen betreffend die Erklärungsabgabe wird zudem durch eine zentrale Informations-Hotline unter 089 – 30 70 00 77 geboten. Die Hotline ist in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr erreichbar
Zudem erhalten alle natürlichen Personen ab April 2022 ein gesondertes Informationsschreiben der bayerischen Steuerverwaltung. In diesem werden allgemeine Informationen zur Erklärungsabgabe, aber auch eigentumsspezifische Angaben mitgeteilt.
Merkblatt neue Grundsteuerreform
Update 20.04.2022: