Mühlen

 

Ölmühle bei Seelbronn

 Oelmuehle bei Seelbronn

 Oelmuehle bei Seelbronn Wasserlauf

 

Im Kesseltal unterhalb Seelbronn stand die Ölmühle. Die Oelmühle wurde 1711 von Christphen Kehrle erbaut. Der Staudamm , Einlauf, Überlauf und ein Mauerstück für das Mühlrad sind noch zu sehen. Die Mühle wurde während ihres Bestehens mehrmals verlauft: 1721 wurde die Mühle an Mathias Göz verkauft, 1789 wiederum weiterverkauft an Mathäs Schmidt und 1822 ging die Mühle dann an Nikolaus Lasser.

 


 

Obere Mühle in Amerdingen um 1930

 Obere Muehle in Amerdingen Gebauede

 Obere Muehle in Amerdingen

 

Die Obere Mühle, 1433 auch Ziegelmühle genannt:

Zitat aus den Regesten des Staatsarchivs Sigmaringen Dep. 38 T1 Nr. 286:

Prior Albrecht und der Konvent des Karthäuserklosters Christgarten [in Ederheim]. Belehen Hans Kaufmann und seine Erben mit einer Mühle in Amerdingen (Ahmerding), genannt die Ziegelmühle, mit allen gewöhnlichen Zugehörungen und einer Wiese in und neben dem Weiher, deren Zinsleistungen genannt werden. Unterhändler (tediger und reder) waren Hans Schmid (Smid) und Martin Kesseler in Amerdingen. Hans Kaufmann und seine Erben sollen zukünftig getreue Hintersassen des Karthäuserklosters Christgarten sein und sich nicht dagegen auflehnen.


 

Untere Mühle Amerdingen

 
Ulrich Graf von Oettingen beurkundet, dass Georg von Scheppach vor ihm erschienen ist und beabsichtigt, eine Mühle unter dem Dorf Amerdingen (Ahamerdingen) an der Kessel auf der Haide zu bauen. Da die Mühlstatt im Landgericht der Grafschaft Oettingen liegt, kann Georg von Scheppach die Mühle nicht ohne Erlaubnis der Grafen von Oettingen bauen und bittet um ihr Einverständnis. In Anbetracht seiner bisher treu und willig geleisteten Dienste, die auch zukünftig von ihm zu erwarten sind, wird ihm die Erlaubnis zum Bau der Mühle erteilt, nachdem er auch Wilhelm I. Graf von Oettingen darum gebeten hat. Er erhält alle Freiheiten und Vollmachten, die ihm nach den Freiheiten der Grafschaft Oettingen gegeben werden können, um die Mühle an dem geplanten Ort oder an einem anderen Ort in der Grafschaft Oettingen nach seinem Willen und Nutzen bauen zu können.

Matthias (Matheis) Müller (Muller) zu Amerdingen (Achmerding) bekennt für sich und seine Erben, dass ihn Hans von Scheppach mit einer Mühle zu Amerdingen und allen ihren Zugehörungen, die untere Mühle genannt, als rechtes Erblehen belehnt und er dafür eine im einzelnen genannte Herrengülte zu entrichten hat. Der Belehnte, seine Erben und Nachkommen unterstehen Gericht und Stab des Lehensherren und sollen sich nicht in die Leibeigenschaft einer anderen Herrschaft begeben. Der Belehnte, seine Erben und Nachkommen können die Erbgerechtigkeit an dieser Mühle verkaufen, wenn der Käufer zum Betreiben einer Mühle geeignet und der Lehensherr damit einverstanden ist. Bei jedem Verkauf der Erbgerechtigkeit muß der, der die Mühle verlässt, dem Lehensherrn 2 rh fl bezahlen.


 

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